Überschrift der Webseite der Brüder Grimm-Stiftung

Organe der Brüder Grimm-Stiftung


Die offiziellen Organe der Brüder Grimm-Stiftung umfassen den Stiftungsvorstand, den Stiftungsrat und das Stifterforum. Alle Mitglieder der Stiftungsorgane üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

 

Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Er hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der der Stiftung zu Grunde liegenden Verfassung den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben umfassen unter anderem die gewissenhafte und sparsame Verwaltung des Stiftungsvermögens, die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträgnisse sowie die jährliche Rechnungslegung über die Erfüllung des Stiftungszweckes.

 

Dem Stiftungsvorstand gehören an:

 

Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den Vorstand bei seiner Tätigkeit. Im Rahmen seiner Funktion hat er u.a. über den seitens des Vorstandes aufzustellenden jährlichen Wirtschaftsplan zu befinden und nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres den Bericht über die Erfüllung des Stiftungszweckes entgegenzunehmen. Desweiteren obliegt ihm die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder entsprechend der verfassungsmäßigen Regelungen.

 

Dem Stiftungsrat gehören an: